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Wer streitet sich um Ihr Vermögen?

Autor: Roman Mäder, GENERALI-Versicherungen | Foto: iStockphoto

Die gesetzlichen Grundlagen für Erben und Vererben, so gut sie im Kern sein mögen, gehen von einer durchschnittlichen Situation aus und hinken den gesellschaftlichen Entwicklungen oft hinterher.

Wer streitet sich um Ihr Vermögen?

Wer streitet sich um Ihr Vermögen?

Sie kennen sie bestimmt auch, die unschönen Geschichten rund um Streitigkeiten über ein Erbe. Schon manche Familienbeziehung wurde so zerstört, schon viele Freundschaften sind daran zerbrochen. Bei mir soll das nicht so sein, hören Sie sich vielleicht sagen. Oder bei uns wäre das gar nicht möglich. Und doch, Dispositionen, die solchen Streitigkeiten entgegenwirken könnten, haben Sie möglicherweise bis heute nicht getroffen. Zu unangenehm ist die Auseinandersetzung mit der eigenen Vergänglichkeit, zu vielseitig sind die Ausreden, weshalb besondere Vorkehrungen gar nicht unbedingt notwendig sind.

Ungerechte Verteilung nach Erbrecht?
Heute sind Patchwork-Familien sehr verbreitet. Wenn es um die Meistbegünstigung des überlebenden Partners geht, in den meisten Beziehungen ein zentraler Wunsch, dann sind gezielte Massnahmen unerlässlich. Das gilt auch für Ehepartner. Zwar hat die Witwe, der Witwer gemäss Gesetz auch ohne spezielle Anordnungen Anspruch auf die Hälfte des Vermögens des verstorbenen Ehepartners, je nach Zusammensetzung des ehelichen Vermögens kann der überlebende Partner aber trotzdem in finanzielle Bedrängnis kommen. Mit der vollen Vorschlagszuweisung kann im Rahmen des Güterrechts (Ehevertrag) schon viel bewirkt werden. Für eine weitergehende Besserstellung des überlebenden Ehepartners bieten sich mittels Testament oder Erbvertrag verschiedene Möglichkeiten an (Nutzniessung, Kinder auf den Pflichtteil setzen, Erbverzicht). Konkubinatspaare bedienen sich für die finanzielle Absicherung des überlebenden Partners ebenfalls des Testaments oder Erbvertrags. Zusätzlich ist die Errichtung eines Vorsorgeauftrages sehr empfohlen. Das steht zwar nicht direkt mit dem Erben im Zusammenhang, regelt aber im Rahmen des Erwachsenenschutzrechts (Art. 360 ff, ZGB) die Besorgung unter anderem auch der finanziellen Angelegenheiten in den Fällen, in denen jemand vorübergehend oder dauernd urteilsunfähig ist.

Handlungsbedarf?
Wenn Sie Streitigkeiten unter Ihren Nachkommen vermeiden möchten, wenn dem überlebenden Partner wie dargelegt möglichst viel des Nachlasses zustehen soll oder wenn Sie ganz spezielle Verteilungen vornehmen möchten, dann ist eine schriftliche Regelung ein Muss. Dringend empfohlen sind Güter- und erbrechtliche Verfügungen wenn Sie

  • im Besitz oder Mitbesitz von selbst bewohntem Wohneigentum oder von Renditeobjekten sind
  • Eigentümer oder Miteigentümer an einer Unternehmung sind
  • im Konkubinat oder in einer Patchwork-Familie leben oder
  • verheiratet sind und Kinder aus früheren Ehen haben.

Zu guter Letzt: 2 heisse Tipps
Ein zusätzliches, in breiten Kreisen viel zu wenig bekanntes Mittel, um Einfluss auf die Verteilung Ihres Vermögens zu nehmen, haben Sie mit einer Lebensversicherung. Dies ist eine besonders elegante Möglichkeit, da Sie mit einer Lebensversicherung ein Erbprivileg erwerben. Das heisst, Auszahlungen im Todesfall werden gesondert von der übrigen Erbmasse abgewickelt. Die in der Police begünstigte Person, die zu Lebzeiten frei bestimmt werden kann, hat gegenüber der Versicherungsgesellschaft ein direktes Forderungsrecht.
Mitbestimmen, Vorsorgen und Planen setzt einiges an Wissen voraus. Wissen, das Sie sich nicht unbedingt selber aneignen müssen. Im Zentrum für Pensionsplanung arbeiten Experten, die sich jeden Tag mit Themen rund um die Vorsorge befassen. Ihr Wissen teilen Sie gerne mit Ihnen und bieten Ihnen eine kostenlose Beratung an. Kontaktieren Sie das ZfP, die Experten sind gerne für Sie da.

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