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Wer seine Dinge heute regelt, braucht sich morgen nicht zu sorgen.

Autorin: Ursula Dünner-Sommer, Geschäftsführerin Pro Senectute Thurgau | Fotos: © Pro Senectute Schweiz

Am 1. Januar 2013 trat das neue Kinder- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. In diesem wird dem einzelnen Menschen mehr Persönlichkeitsschutz und Selbstbestimmung zugesprochen.

Wer seine Dinge heute regelt, braucht sich morgen nicht zu sorgen.

Wer seine Dinge heute regelt, braucht sich morgen nicht zu sorgen.

Aufgrund dieser neuen Gesetzesrevision konzipierte Pro Senectute den DOCUPASS. Ein umfassendes Vorsorgedokument mit den Elementen Patientenverfügung, Anordnungen für den Todesfall und Vorsorgeauftrag. Wie schnell können wir in eine Situation gelangen, sei es durch einen Unfall oder krankheitsbedingt, in der wir nicht mehr selbstbestimmt entscheiden können. Da ist es wichtig, rechtzeitig und autonom seine Verfügungen/Weisungen schriftlich festzuhalten, falls Sie möglicherweise irgendwann Ihren Willen nicht mehr selbst äussern können. Das Ausfüllen der Verfügungen im DOCUPASS ist anspruchsvoll. Pro Senectute Thurgau bietet eine Beratung sowie Kurse dazu an.

DOCUPASS ist ein Vorsorgedossier, das persönliche Anliegen, Bedürfnisse, Forderungen und Wünsche im Zusammenhang mit Krankheit, Pflege, Sterben und Tod umfassend festhält. Das Dossier beinhaltet folgende Dokumente:

grosse Erleichterung

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  • Eine ausführliche Informationsbroschüre
  • Patientenverfügung
  • Anordnung für den Todesfall
  • Vorsorgeauftrag
  • Anleitung zur Errichtung eines Testaments
  • persönlicher Vorsorgeausweis

Die Fachpersonen der Sozialberatung von Pro Senectute Thurgau stehen Menschen ab 60 Jahren und deren Angehörigen für ein vertiefendes Gespräch oder bei Fragen kostenlos zur Verfügung. Personen unter 60 Jahren bezahlen für eine Erstberatung zum DOCUPASS eine Pauschale von CHF 150.00.

DOCUPASS kann zum Preis von CHF 19.- (inkl. MwSt.; exkl. Porto und Verpackung) bei Pro Senectute Thurgau bestellt werden.

Kursangebot: Patientenverfügung und Vorsorgedokument

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, was im Hinblick auf Leiden und Sterben mit Ihnen zu geschehen hat, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen. Mit dem Vorsorgeauftrag haben Sie die Möglichkeit, für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit zu regeln, wer sich um Ihre persönlichen, finanziellen und rechtlichen Belange kümmern soll. Seit dem 1. Januar 2013 regelt das neue Erwachsenenschutzgesetz die Patientenverfügung einheitlich sowie den Vorsorgeauftrag rechtsverbindlich.

Das Ausfüllen einer Patientenverfügung und eines Vorsorgeauftrags bedeutet, sich mit der eigenen Endlichkeit auseinander zu setzen. Gemeinsam werden die individuellen Vorstellungen dazu diskutiert. Ziel des Kurses ist, die Teilnehmenden mit ausreichendem Wissen auszustatten, um eine eigene Patientenverfügung und einen eigenen Vorsorgeauftrag erstellen zu können. Das Ausfüllen der Dokumente ist nicht Bestandteil des Kurses.

Kursdatum: Mittwoch, 09.10.13, 13.30 – 17.00 Uhr
Kursort: Pro Senectute, Rathausstrasse 17, Weinfelden
Kurskosten: CHF 75.00 inkl. Kursunterlagen

Kontakt:
Pro Senectute Thurgau, Rathausstrasse 17, 8570 Weinfelden,
071 626 10 80, info@tg.pro-senectute.ch, www.tg.pro-senectute.ch

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