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Was tun, wenn die Mietkaution einbehalten wird?

Autorin: Nadine Ellis, homegate.ch

Sie sind umgezogen und haben die Mietkaution für Ihre neue Wohnung bereits bezahlt? Die alte Kaution haben Sie aber immer noch nicht zurückbekommen und nun herrscht gähnende Leere auf Ihrem Konto? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen.

Was tun, wenn die Mietkaution einbehalten wird?

Mietkaution: Wofür eigentlich?

Die Mietkaution, auch Mietzinsdepot genannt, dient dem Vermieter als Sicherheit für offene Forderungen wie Mietzins, Nebenkosten oder durch den Mieter verursachte Schäden an der Wohnung. Wird der Mieter plötzlich zahlungsunfähig, kann der Vermieter auf die vom Mieter hinterlegte Kaution zurückgreifen. Die Höhe der Mietkaution wird vom Vermieter festgelegt – sie darf maximal drei Bruttomonatsmietzinsen betragen. Bei einer Miete von CHF 2000.- bedeutet dies ein Mietzinsdepot von maximal CHF 6000.-.
Sobald der Vermieter die Kaution erhalten hat, muss er diese bei einer Bank auf einem Sperrkonto im Namen der Mieterschaft hinterlegen und dem Mieter sowohl die Bank- als auch die Kontodaten bekanntgeben. Sollte Ihr Vermieter dies nicht getan haben, können Sie die Kontoangaben von ihm verlangen und das Geld selbst auf das Sperrkonto überweisen. Somit sind Sie sicher, dass Ihr Geld korrekt hinterlegt ist und verzinst wird.

So kriegen Sie Ihre Mietkaution zurück

Sind keine Kosten wie Mietschulden, Nebenkosten oder Mieterschäden offen, wird Ihnen der Vermieter die Mietkaution normalerweise innert 30 Tagen nach Vertragsende auszahlen. Eine Möglichkeit, dies selbst in die Wege zu leiten, ist, auf dem Rückgabeprotokoll zu vermerken, dass Ihr Vermieter sich mit der Rückgabe des Mietzinsdepots einverstanden erklärt.

Sollten Sie Ihre Mietkaution dennoch nicht zurückerhalten, haben Sie folgende Optionen:

  • Senden Sie Ihrem Vermieter einen eingeschriebenen Brief und bitten Sie ihn innerhalb einer von Ihnen gesetzten Frist, Ihnen schriftlich zu begründen, warum er die Mietkaution noch nicht freigegeben hat.
  • Wenden Sie sich an eine Schlichtungsbehörde, falls auch dies nicht zur Auszahlung Ihrer Mietkaution führt.
  • Vorausgesetzt Sie sind nicht auf die Mietkaution angewiesen, können Sie nach einem Jahr zur Bank gehen. Diese muss Ihnen nun die Mietkaution inklusive Zinsen auszahlen, dabei brauchen Sie keine Zustimmung Ihres Vermieters – sofern Ihr Vermieter zuvor keine rechtlichen Schritte eingeleitet hat.

Wann darf das Mietzinsdepot einbehalten werden?

Sollten Sie Ihrem ehemaligen Vermieter noch Mietzinsen oder Nebenkosten schulden oder haben Sie Schäden in der Wohnung verursacht, so kann er das Mietzinsdepot einbehalten. Sind die Schäden jedoch repariert und die Handwerker bezahlt, dürfen Sie sowohl eine Schlussabrechnung als auch die Freigabe des verbleibenden Betrags der Kaution erwarten, und zwar innerhalb einer Frist von drei Monaten. Sollten Sie Zweifel an der Abrechnung haben, steht Ihnen die Einsicht in die Rechnungen zu.

Alternative zum Mietzinsdepot: Die Mietkautionsversicherung

Sie können nicht auf die Rückzahlung Ihres Vermieters warten oder möchten das Depot gerne für andere Zwecke verwenden? Dann besteht die Möglichkeit eine Mietkautionsversicherung abzuschliessen.

Vorteile der Mietkautionsversicherung:

  • Der Versicherer streckt Ihnen Geld für allfällige Mieterschäden und Mietzinsausstände bis maximal zur versicherten Kautionssumme vor.
  • Dafür wird Ihnen meist eine pauschale Beitrittsprämie sowie eine Jahresprämie berechnet, die ungefähr 5 % der Mietkaution ausmacht.
  • Sie müssen einen vergleichsweise kleinen Betrag pro Zahlung aufbringen.

Nachteile der Mietkautionsversicherung:

  • Sie müssen bei Ihrem Vermieter abklären, ob er diese Form des Mietzinsdepots akzeptiert.
  • Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung kommt die Kautionsversicherung nicht für die von Ihnen verursachten Schäden auf, sondern schiesst Ihnen das Geld nur vor.
  • Sie erhalten am Ende des Mietverhältnisses kein Geld zurück.

Daher empfiehlt es sich, ein Privatdarlehen von Familie oder Freunden aufzunehmen, das Sie auf einem Sperrkonto hinterlegen und in kleinen Raten, bestenfalls ohne allfällige Zinsen, zurückzahlen können.

Homegate.ch

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