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Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Organspendeausweis, Testament und was alles noch?

Autor: plus.ch, Partner der terzStiftung

Meistens kommt es schneller als man sich es wünscht. Aber es kann jeden treffen. So auch die Familie M. Der Vater, 82 Jahre alt, musste ins Spital und stand vor einer nicht gerade alltäglichen Operation. Bis zu diesem Zeitpunkt waren das Thema Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung auch für die Mutter, 79 Jahre alt, kein Thema. Doch jetzt hiess es, sich damit zu beschäftigen.

Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Organspendeausweis, Testament und was alles noch

Diese Themen betreffen die ganze Familie. Haben die verschiedenen Verfügungen doch unterschiedlichste Auswirkungen. Die Familie M. hatte das Thema Erben vor längerer Zeit bereits mit einem Notar besprochen und die Situation wurde in einem Vertrag geklärt. Die drei Kinder verzichten beim Ableben eines Elternteils auf deren Erbe, sodass das zweite Elternteil alles erben kann. Das Thema des Vorsorgeauftrags, der Patientenverfügung und der Organspendeausweis kamen mit der bevorstehenden Operation aber nun unweigerlich auf den Tisch. Doch einen Vorsorgeauftrag, eine Patientenverfügung und einen Organspendeausweis, wer will sich damit schon freiwillig beschäftigen.

Bekanntheit von Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag ungenügend

Daher erstaunt es nicht, dass nur 22% eine Patientenverfügung ausgefüllt und sogar nur 12% einen Vorsorgeauftrag erstellt haben. Dies gemäss einer Umfrage von der Pro Senectute, durchgeführt vom Institut GFS in Zürich. Während 65% der Befragten die Patientenverfügung gut kennen oder schon einmal etwas davon gehört haben, sind es beim Vorsorgeauftrag nur 48%. Je nach Region sieht es noch viel schlechter aus.

Es braucht Zeit

Die Familie M hat das Thema gemeinsam in Angriff genommen. Der ganze Prozess braucht aber Zeit. Zuerst wurde einmal Material gesammelt und danach hat man in der Familie in aller Ruhe darüber gesprochen. Wichtig dabei war, dass nichts sofort entschieden wurde. Man nahm sich Zeit, schlief darüber und diskutierte die verschiedenen Varianten. So dauerte es 2 Monate bis die Eltern und die drei Kinder alle Entscheidungen getroffen hatten und die Unterlagen ausgefüllt und unterzeichnet wurden. Diese Dokumente liegen nun bei den Eltern an einem sicheren Ort. So ist auch garantiert, dass sie allfällige Anpassungen vornehmen können und nicht vorher den Dokumenten nachspringen müssen. Die Operation verlief gut, der Vater ist wieder wohlauf und wieder auf dem Fahrrad oder bei Wanderungen anzutreffen. Und das Thema Vorsorge ist geregelt, auch das ist eine Entlastung und lässt einen das Leben mehr geniessen.

Gerne schicken wir Ihnen Muster für Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträge von der Schweizerischen Akademie für Medizinische Wissenschaften bzw. CURAVIVA. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 052 723 37 00 oder per Mail an terzstiftung@terzstiftung.ch. Zudem lohnt sich ein Blick auf die Notfall-Checkliste der terzStiftung.

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