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Treppen­sicherheit muss vor Denkmalschutz gehen

Autor: Ludolf Rohnstrasser, Redaktion terzMagazin

Für Jung und Alt sind Treppen ein Bereich, in dem besondere Aufmerksamkeit gefordert ist. Für ältere Menschen steigt die Gefahr von Stürzen mit schwerwiegenden Folgen jedoch erheblich an. Darum ist Treppensicherheit ein wichtiges Dauerthema für die terzStiftung.

Treppensicherheit muss vor Denkmalschutz gehen

Die gemeinnützige terzStiftung bezweckt, für Menschen im dritten Lebensabschnitt Selbstständigkeit, Mobilität und Sicherheit im Alter zu fördern, zu stärken und zu verbessern. Dabei macht sie Mut zur Eigeninitiative und Eigenverantwortung, denn das ist für eine selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zentral wichtig. Nicht nur im Verkehrssicherheitsbereich, oder im öffentlichen Aussenraum, sondern auch im häuslichen Umfeld spielt sichere Mobilität eine wichtige Rolle, denn: 80’000 Menschen über 65 Jahre stürzen pro Jahr in der Schweiz, 12’000 davon auf einer Treppe (Status Beratungsstelle für Unfallverhütung, 2013). Viele Stürze liessen sich durch präventive Massnahmen verhindern. Damit man sich auf den Stufen sicher bewegen kann, braucht es einerseits Kraft- und Gleichgewichtstraining bis ins hohe Alter. Andererseits müssen gewisse bauliche Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere beidseitige Handläufe, gute Beleuchtung, der Kontrast zwischen Podest und Treppe muss klar erkennbar sein und rutschsichere Bodenbeläge.

Vor kurzem hat René Künzli, Präsident der terzStiftung, im Rahmen eines Referats in Schaffhausen vor Fachpersonen darauf hingewiesen, dass terzExperten bei einer Begehung des Stadtzentrums von Zug mehrere Jahre zuvor bei 64 öffentlich zugänglichen Gebäuden – Ärztehaus, Kinos, Schwimmbäder, Kirchen etc. – 62 Sicherheitsmängel festgestellt haben. Die Diskussion endete schliesslich in der Frage, warum ausgerechnet bei der Treppensicherheit der Bestandesschutz eine so zentrale Rolle spielt? Weder beim Brandschutz noch beim Starkstrominspektorat kennt man richtigerweise einen solchen unsinnigen «Schutz». Es kann festgestellt werden, dass man bei Stürzen die Schuld praktisch immer bei sich sucht. In den USA gibt es keine öffentlichen Treppen, die über keine Handläufe verfügen. Dort ist eine Haftungsklage so gut wie sicher. Das kann den Treppenbesitzer sehr teuer zu stehen kommen. In Deutschland ist die Rechtslage seit etlichen Jahren ebenfalls eindeutig: Auch Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden sind wie die Eigentümer von anderen öffentlich zugänglichen Gebäuden verpflichtet, sichere Begehbarkeit herzustellen und zu erhalten. Sofern sich jemand auf einer Treppe verletzt, die nicht den Bauvorschriften entsprach, besteht ein Recht auf Schmerzensgeld. Das gleiche Recht besteht in der Schweiz. Es gibt ein uns bekannter Fall, da hat ein Gärtner eine Treppe ohne Handlauf gebaut. Eine Person ist schwer gestürzt und die entsprechende Versicherung hat auf den Erbauer zurückgegriffen. Das führte zum Konkurs dieses Unternehmers. Es gibt genügend Vorschriften im Behindertengleichstellungsgesetz, SIA, SUVA und in den Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu, wie eine Treppe sach- und fachgerecht ausgestattet sein muss. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Wer auf einer Treppe gestürzt ist, soll sich bei der terzStiftung (terzstiftung@terzstiftung.ch oder telefonisch unter 052 / 723 37 00) melden. Wir prüfen für Sie kostenlos die örtlichen Gegebenheiten und klären ab, ob eine Haftpflichtklage Chancen auf Erfolg hat.

Zum Herunterladen: „sicher-mobil“-Ratgeber mit Tipps für hohe Treppensicherheit

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