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Sichere motorisierte Mobilität auch nach dem 70. Lebensjahr

Autor: Dr. Thomas Meyer, Redaktion terzMagazin

Die Anhebung des Alters für die erste obligatorische medizinische Kontrolluntersuchung auf 75 Jahre ist beschlossene Sache.

Sichere motorisierte Mobilität auch nach dem 70. Lebensjahr

Die Verkehrssicherheit steht für die terzStiftung in der Debatte um die motorisierte Mobilität an höchster Stelle. Gestützt auf seriöse wissenschaftliche Untersuchungen und auf die offiziellen Verkehrsstatistiken bestreiten wir jedoch, dass die Verkehrssicherheit durch die heutige medizinische Kontrolluntersuchung, die seit 41 Jahren ausgeführt wird, nachweislich verbessert wurde. Es hat nie eine stichhaltige Untersuchung ihrer Wirksamkeit stattgefunden. Die terzStiftung ermuntert zu Fahrstunden auch nach dem Erwerb des Führerausweises, sie rät zur Fahrberatung für Senioren durch speziell ausgebildete Fahrberater oder durch Fahrlehrer. Seine Seh- und Hörfähigkeit regelmässig überprüfen zu lassen sowie die körperliche und geistige Fitness durch regelmässiges Training zu erhalten ist Pflicht für jede Person, die am Strassenverkehr teilnimmt. Das muss eigenverantwortlich umgesetzt werden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Und nur im Strassenverkehr oder am Fahrsimulator lässt sich unseres Erachtens überprüfen, ob jemand im Stress und in komplexen Situationen die Orientierung behält, nicht am Schreibtisch eines Arztes. Die jetzige politische Lösung erachten wir als schon lange überfälligen Zwischenschritt, gehören doch die 60 – 70-jährigen Motorfahrzeuglenkenden aus der Sicht der Verkehrssicherheit zu den unauffälligsten. Wir erwarten von der Politik, dass endlich die Evidenz der heutigen Methode überprüft wird. Sollte die Überprüfung das zeigen, was mehrere wissenschaftliche Studien belegen, dass sie nämlich nichts bringt, beginnt neu die Schikane einfach ab 75 Jahren. Die medizinische Kontrolluntersuchung wäre in diesem Falle abzusetzen und durch eine wirksamere Methode zu ersetzen.

In seiner Sitzung vom 13. Juni 2017 hat der Nationalrat mit 143 gegen 15 Stimmen bei 26 Enthaltungen beschlossen, das Alter für die erste obligatorische vertrauensärztliche Kontroll­untersuchung für nicht berufsmässig Auto Fahrende von 70 auf 75 Jahre heraufzusetzen. Für Autolenkende im fortgeschrittenen Alter bedeutet das, dass sie nicht schon unmittelbar nach dem 70. Geburtstag aufgeboten werden, auf eigene Kosten ihre Fahrtauglichkeit (Fahreignung) ärztlich untersuchen zu lassen, sofern sie den Führerausweis behalten wollen. Sie haben nun Zeit bis zum 75. Geburtstag.

In der Debatte im Parlament sind viele wichtige Argumente vorgebracht worden. Entscheidend ist für die terzStiftung, was NR Thomas Ammann (CVP, SG) in seiner Einleitung in die parlamentarische Debatte angeführt hat:

  1. Die Menschen werden heute aufgrund der höheren Lebenserwartung im Durchschnitt gesünder älter.
  2. Seniorinnen und Senioren sind geistig und physisch rüstiger als früher.
  3. Die Seniorinnen und Senioren sind statistisch gesehen die Gruppe mit dem beinahe kleinsten Unfallrisiko. Studien zeigen zudem, dass eine Erhöhung der Eigenverantwortung einen positiven Einfluss auf die Unfallzahlen bei älteren Fahrzeugführern hat. Die Unfallraten steigen, wie im Bericht ausgeführt, erst ab dem 75. Altersjahr. Zudem sind Bürgerinnen und Bürger einsichtig und verantwortungsbewusst; sie machen sich nämlich nicht erst zum Zeitpunkt der ersten Kontrolluntersuchung mit 70 Jahren Überlegungen zur Benutzung anderer Mobilitätsformen als des eigenen Autos.
  4. Die Fakten deuten nicht darauf hin, dass bei einer Erhöhung der Altersgrenze die Verkehrssicherheit spürbar vermindert würde.
  5. Die Nachbarstaaten der Schweiz kennen keine Kontrolluntersuchungen.

Diejenigen Abgeordneten, welche sich für die Beibehaltung der Alterslimite 70 ausgesprochen haben, konnten keine vergleichbar stichhaltigen Fakten anführen. Es sind eher gefühlsmässige Vorbehalte, deretwegen sie 70-Jährige kontrollieren wollen. Dass viele Tausende gesunde und fahrtüchtige Schweizer/-innen den Führerausweis eben nicht freiwillig, sondern aus Furcht vor einer hochnotpeinlichen Untersuchung abgeben, erscheint ihnen als Erfolg. Das sieht die terzStiftung anders. Wahrscheinlich hätten einige Fahrstunden und Massnahmen zur Stärkung des Selbstvertrauens aus diesen erfahrenen Menschen, die nun ihrer motorisierten Mobilität beraubt sind, sichere Teilnehmende am Strassenverkehr gemacht. Darum begrüsst die terzStiftung den Aufschub der Kontrolluntersuchung und die Beseitigung von Artikel 15d Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes in seiner bisherigen Form – als ersten Zwischenschritt vor der Ersetzung der medizinischen Kontrolluntersuchung.

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2 Kommentare
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Fehr Peter
23. Juli 2017 9:55

Ist Ihr weiters Vorghen mit Top60-Thurgau abgestimmt ?
Wenn Ja, wie ?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Freundlich Grüsse