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Selbstbestimmung auch für die Organspende

Autorin: Margareta Annen-Ruf, Redaktion terzMagazin

Für gewöhnlich transportiert die Rega Organe, die transplantiert werden sollen

Covid-19 überschattet andere wichtige Themen, etwa die von Bund und Parlament beschlossene Änderung des Transplantationsgesetzes. So soll automatisch zum Organspender/Organspenderin werden, wer zuvor nicht ausdrücklich widersprochen hat. Ein Komitee will das nicht akzeptieren.

In einer Demokratie bekennen wir uns zur Selbstbestimmung und Selbstverantwortung des Individuums. Covid-19 hat die erwähnten Prämissen ziemlich ins Wanken gebracht, indem Einschränkungen aller Art unseren Alltag seit Monaten bestimmen. Das geht vom Masken tragen, Hände desinfizieren, Distanz halten, Arbeiten im home-office bis zu 3G (ge-impft, ge-nesen, ge-testet) um am sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.

Von der Bevölkerung kaum wahrgenommen, haben Bund und Parlament eine Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen. Bislang war es üblich, dass Ärzte einem Verstorbenen nur Organe entnehmen konnten, wenn dieser zuvor ausdrücklich die Zustimmung dazu gegeben hatte (z.B. durch einen Spenderausweis). Das soll nun geändert werden, indem jede (r) automatisch zum Organspender/zur Organspenderin wird, wer nicht widersprochen hat – das heisst, sich zuvor nicht in ein Register eintragen liess. Organe frei verfügbar nach Bedarf? Ab wann aber ist ein Mensch tot? Das Transplantationsgesetz nennt dabei den Hirntod.

Dieser wird von Fachleuten überprüft und der Patient für tot erklärt, wenn das Hirn nicht mehr funktioniert, zum Entnehmen eines Organs (z.B. des Herzens) werden die Körperfunktionen jedoch aufrechterhalten. Allfällige physische Reaktionen des Toten werden als blosse Reflexe bezeichnet. Das Unbehagen aber bleibt, und die Neuregelung ist auch bei Ärzten und Pflegepersonal umstritten, denn über diese Phase des Ablebens wissen wir wenig.  Ein rein mechanistisches Weltbild reicht jedenfalls nicht.

Ein Komitee aus Fachleuten unter anderem etwa die Leiterin des Instituts Dialog Ethik, Ruth Baumann-Hölzle, hat unter dem Titel „Nein zur Organspende ohne explizite Zustimmung“ das Referendum ergriffen. Bis Anfang Januar 2022 müssen mindestens 50’000 gültige Unterschriften zusammenkommen, damit sich die Bevölkerung mit der geplanten Änderung des Gesetzes auseinandersetzen und darüber abstimmen kann. Es kann nicht sein, dass über die Köpfe der Bürger und Bürgerinnen hinweg ein Entscheid von dieser Tragweite allein von Exekutive und Parlament getroffen wird. Selbstbestimmung, nicht Automatismus, gilt auch für die Organspende.

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