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Selbstbestimmt entscheiden auch am Lebensende

Autorin: Margareta Annen Ruf, Redaktion terzMagazin

Aufgrund von Covid-19 erstellen mehr Menschen eine Patientenverfügung. Sie ist ein wichtiges Instrument, um darin selbstbestimmt medizinische Entscheidungen festzuhalten. Nicht nur alte, auch junge Menschen können schwer erkranken oder einen Unfall erleiden und sich dann nicht mehr zu Behandlungsformen oder zum Behandlungsabbruch äussern.

Die heutige Medizin kann nicht nur viele Krankheiten heilen und die Lebensqualität chronischer Krankheiten verbessern, sondern das Leben fast beliebig verlängern. Damit einher geht aber oft auch eine Verlängerung des Leidens. Es ist daher wichtig, eine Patientenverfügung zu erstellen, in der festgelegt ist, welche medizinischen Massnahmen nach einem schweren Unfall oder im Falle eines schweren Leidens bzw. am Lebensende zu treffen sind, falls man dazu nicht mehr in der Lage ist. Es entlastet den oder die Betreffende(n) sowie die Angehörigen, Freunde, Ärzte und das Pflegepersonal, wenn sie die Wünsche des Patienten kennen. Eine Patienten­verfügung ist so abzufassen, dass bezüglich lebenserhaltender Massnahmen – für, gegen oder welche – keine Missverständnisse in der Interpretation entstehen können. Daher empfiehlt es sich, die Wünsche etwa mit einem Angehörigen, einer Vertrauensperson und /oder dem Arzt zu besprechen.

Immer mehr, vor allem alte Menschen, die an einer schweren, unheilbaren Krankheit leiden oder deren Leben beschwerlich geworden ist, wünschen ihr Leben mit Sterbehilfe zu beenden. Hierzulande haben wir eine liberale Sterbehilfe-Praxis, die jedoch an bestimmte Vorgaben gebunden ist. Die Freitodbegleitung darf nicht aus selbstsüchtigen, wirtschaftlichen Gründen erfolgen oder etwa der Willkür preisgegeben werden. Die Person, die eine Freitodbegleitung wünscht, muss urteils- und handlungsfähig sein und sie muss ihren Sterbewunsch wiederholt und unbeeinflusst von einer Drittperson äussern.

Eine Patientenverfügung muss unterschrieben und mit Ort und Datum versehen werden, und je eine Kopie geht an die Vertrauensperson und den Arzt/die Ärztin. Die Verfügung ist in gewissen Zeitabständen zu überprüfen und zu aktualisieren. Sie kann aber jederzeit auch geändert werden. Die in einer Patientenverfügung festgehaltenen Entscheide sind zu respektieren, denn das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen gilt bis am Lebensende.

Patientenverfügungen, einfachere und ausführlichere, gibt es etwa bei Pro Senectute, Caritas, der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) oder dem Institut Dialog Ethik, um nur einige zu nennen. Sie können online heruntergeladen werden oder sind in Papierform erhältlich.- meist mit erläuternden Texten.

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