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Revision Versicherungs­vertrags­gesetz

Das 1908 entstandene und am 1. Januar 1910 in Kraft getretene Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungs­vertragsgesetz) regelt als Spezialgesetz die Vertragsbeziehungen zwischen Privat­versicherungs­unternehmen und Kunden. Am vergangenen Donnerstag hat der Nationalrat bei der Revision zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten nachbessert.

Das Versicherungsvertragsgesetz ist veraltet und muss modernisiert werden. Deshalb hat Bundesrat Ueli Maurer dem Parlament einen Vorschlag zur Revision des Bundesgesetzes unterbreitet. Da dieser entgegen dem ursprünglichen Plan in den Augen einer Mehrheit des Nationalrats nicht stärker die Anliegen der Versicherten, sondern der Versicherer gewichtete, besserte die Parlamentskammer nun zugunsten der Konsumenten nach.

Die Vorschläge des Bundesrats wurden als unausgewogen bewertet. Dieser will den Versicherungen weitgehende Freiheiten einräumen. Vertragsbedingungen und Leistungen sollen beispielsweise im Nachhinein geändert werden können, sofern die Versicherten beim Vertragsschluss über diese Möglichkeit informiert worden sind.

Der Nationalrat nahm zahlreiche Nachbesserungen zu Gunsten der Versicherten vor. Insbesondere entfernte er das Recht der Versicherungen, die Vertragsbedingungen einseitig ändern zu können. Das ist zwar heute möglich, das Bundesgericht setzt dabei aber enge Schranken. Das soll so bleiben.

Zu Diskussionen führte auch der Vorschlag, dass Versicherungen ihre Leistungen im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls einschränken oder ganz einstellen können.

Gemäss dem zuständigen Bundesrat Ueli Maurer genügt es, wenn die Versicherten über die Möglichkeit der Zahlungseinstellung informiert werden. Eine Mehrheit des Nationalrats war anderer Ansicht und erklärte Vertragsbestimmungen für nichtig, die die Zahlungspflicht im Fall von Krankheit oder Unfall einschränken würden.

Weiter entschied der Nationalrat, dass Krankenzusatzversicherungen grundsätzlich nur von den Versicherten und nicht von den Versicherungen gekündigt werden dürfen.

Die Mehrheit stimmte auch einer Nachhaftung von fünf Jahren zu. Diese kommt zum Tragen, wenn das befürchtete Ereignis während der Vertragslaufzeit, der Schaden aber erst nach dessen Beendigung eingetreten ist.

Eine wichtige Verbesserung für Konsumente ist das Recht, einen Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Und dies nicht nur beim Abschluss, sondern auch bei wesentlichen Änderungen des Versicherungsvertrags.

Zudem erleichtert der Nationalrat den elektronischen Geschäftsverkehr, indem neben der einfachen Schriftlichkeit ein anderer Nachweis durch Text erlaubt ist. Die linke Ratsseite gab hierbei zu bedenken, dass das vor allem für ältere Menschen problematisch sein könnte.

Keine Mehrheit fand der Antrag, dass keine Prämien geschuldet sind, wenn das Risiko wegen eines Schadens weggefallen ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein versichertes Auto bei einem Unfall zerstört wird. Für weitere Diskussionen dürfe der Entscheid sorgen, bei Vertragsverletzung die Beweislast umzukehren: Künftig sollen die Versicherten nachweisen müssen, dass der Schaden ohnehin eingetreten wäre.

Als nächstes wird er Ständerat über die Revision debattieren. Es ist nicht der erste Versuch, das überalterte Versicherungsvertragsgesetz zu modernisieren. Eine Totalrevision war 2013 gescheitert.

Quelle: parlament.ch

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