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Reform bei den Ergänzungs­leistungen zur AHV und IV

Die Ergänzungsleistungen gehören zum sozialen Fundament der Schweiz. Sie stehen in der Schweiz wohnhaften AHV- und IV-Rentnern zu, wenn ihre Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken können. Gemäss den aktuellsten Zahlen des Bundes waren im Jahr 2017 12,5 Prozent der AHV-Rentner auf Zusatzleistungen angewiesen. In der Invaliditätsversicherung betrug die Quote 46,7 Prozent. Nun hat das Parlament eine Reform beschlossen.

Im Jahr 2017 bezogen über 320’000 Personen Ergänzungsleistungen (EL). Zum Vergleich: Im Jahr 2000 waren es etwas mehr als 200’000 Personen. Die Ausgaben haben sich im gleichen Zeitraum von 2,3 Milliarden auf 4,9 Milliarden mehr als verdoppelt. Dieser enorme Kostenanstieg führt der Bundesrat auf die demografische Entwicklung und verschiedene Reformen in der AHV und in der IV zurück.

Im vergangenen März hat sich das Parlament nach langem Ringen auf eine Reform über die Ergänzungsleistungen geeinigt. Die Reform wurde vor zweieinhalb Jahren vom Bundesrat angestossen, um pro Jahr rund 300 Millionen an Kosten einsparen zu können. Die nun vom Parlament verabschiedete Reform sieht Einsparungen von 453 Millionen pro Jahr vor. Ob ein Referendum zustande kommt, ist noch offen.

Folgende Regelungen wurden beschlossen:

  • Bei der Berechnung des EL-Anspruchs wird das Einkommen von Ehegatten künftig zu 80 Prozent angerechnet. Heute werden lediglich zwei Drittel des Einkommens berücksichtigt.
  • Heute können Alleinstehende monatliche Mietausgaben von höchstens 1100 Franken geltend machen, bei Ehepaaren beträgt das Maximum 1250 Franken. Neu sollen Alleinstehende, die in der Stadt wohnen, bis zu 1370 Franken pro Monat anrechnen können. In der Agglomeration soll das Mietzinsmaximum 1325 Franken betragen, auf dem Land 1210 Franken.
  • Die Freibeträge werden gesenkt. Heute liegt der Freibetrag für Alleinstehende bei 37’500 Franken. Verfügt ein alleinstehender Rentner über 60’000 Franken Vermögen, dann werden 22’500 Franken als Vermögen angerechnet, wovon ein Zehntel als Einkommen gilt. Künftig soll der Freibetrag für Alleinstehende bei 30’000 Franken liegen. Für Ehepaare soll der Freibetrag von 60’000 Franken auf 50’000 Franken sinken.
  • Wer mehr als 100’000 Franken Vermögen hat, soll künftig keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Selbst bewohntes Wohneigentum wird nicht miteinberechnet.
  • Wer sein Vermögen ohne Grund um mehr als 10 Prozent pro Jahr verbraucht, dem sollen die Ergänzungsleistungen gekürzt werden.

Quellen: Aargauer Zeitung, SRF

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