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Kontrolluntersuchung für ältere Lenker

Autor: Redaktion terzMagazin

Seit dem 1. Januar 2019 müssen sich ältere Autofahrer erst ab dem Alter von 75 Jahren alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Der Vollzug der neuen Regelung liegt in der Aufgabe der Kantone. Die terzStiftung erachtet diese Regeländerung als schon lange überfälligen ersten Schritt und fordert, dass in einem nächsten Schritt die gegenwärtige Methode zur Kontrolluntersuchung ersetzt wird. Ebenfalls per 1. Januar 2019 wurde die Alterslimite für kantonal anerkannte Ärztinnen und Ärzte, die verkehrsmedizinische Untersuchungen durchführen, von 70 auf 75 Jahre erhöht.

Foto: istock

Inakzeptable Praxis zur Fahrtauglichkeitsprüfung

In der Ostschweiz am Sonntag hat sich unser Präsident René Künzli im vergangenen Frühjahr skeptisch über die die Praxis zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit von älteren Personen geäussert. Nach Ansicht der terzStiftung sind die Kriterien in einzelnen Kantonen unangemessen verschärft worden.  Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden steht für die terzStiftung an höchster Stelle. Gestützt auf seriöse wissenschaftliche Untersuchungen und auf die offiziellen Verkehrsstatistiken bestreiten wir jedoch, dass die Verkehrssicherheit durch die heutige medizinische Kontrolluntersuchung nachweislich verbessert wurde. Dass die Verkehrsmediziner, welche die Gesetzesänderung in Frage stellen, die Wirksamkeit ihrer Methoden nie wissenschaftlich überprüft haben, ist unseres Erachtens skandalös. Tatsache ist auch, dass viele Tausende gesunde und fahrtüchtige ältere Menschen den Führerausweis aus Furcht vor einer hochnotpeinlichen Untersuchung abgeben. Das darf unseres Erachtens nicht sein.

Gegenwärtige Kontrolluntersuchung ersetzen

Der Anteil der Generation 65plus steigt in der Schweiz stetig an. Gemäss dem Bundesamt für Statistik von 1.5 Millionen im Jahr 2015 auf 2.2 Millionen Personen 2030. Somit ist es gut nachvollziehbar, dass auch der Anteil an Verkehrsteilnehmenden über 65 Jahre zunimmt. Die Zunahme der Fahrausweisentzüge bei Älteren lässt sich damit aber nicht erklären. Denn die Menschen in der Schweiz werden heute aufgrund der höheren Lebenserwartung im Durchschnitt gesünder älter. Ältere Menschen sind länger geistig und physisch fit als früher und sind somit tendenziell auch länger fahrtauglich.

Die aktuelle Anpassung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) erachten wir als schon lange überfälligen ersten Schritt. Die terzStiftung fordert, dass in einem nächsten Schritt die gegenwärtige Methode zur Kontrolluntersuchung ersetzt wird. Die eigene Mobilität ist ein wichtiger Bestandteil der Lebensqualität. Das haben mehrere Befragungen der terzStiftung mit jeweils mehr als 500 Teilnehmenden ergeben. Wir sind der Meinung, dass sich nur im Strassenverkehr oder am Fahrsimulator überprüfen lässt, ob jemand im Stress und in komplexen Situationen die Orientierung behält.

Eigenverantwortung stärken

Die terzStiftung appelliert an die Eigenverantwortung der älteren Fahrzeuglenker. Sie empfiehlt eine Fahrberatung durch speziell ausgebildete Fahrberater oder durch Fahrlehrer zu machen. Seine Seh- und Hörfähigkeit regelmässig überprüfen zu lassen sowie die körperliche und geistige Fitness durch regelmässiges Training zu erhalten ist Pflicht für jede Person, die am Strassenverkehr teilnimmt.

Die älteren Generationen in der Schweiz sind statistisch gesehen die Gruppe mit dem beinahe kleinsten Unfallrisiko. Studien zeigen zudem, dass eine Erhöhung der Eigenverantwortung einen positiven Einfluss auf die Unfallzahlen bei älteren Fahrzeugführern hat. Die Unfallraten steigen erst ab dem 75. Altersjahr.

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