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Informationsaustausch unter Mitarbeitenden – Apps unterstützen

Gut informierte Mitarbeitende verrichten bessere Arbeit

Viele Mitarbeitende in Heimen und Spitäler haben keine eigene geschäftliche E-Mail-Adresse und keinen Computer oder teilen sich einen Büroarbeitsplatz. Dadurch war früher der Zugang zu Informationen auf dem Intranet erschwert. Fast alle aber verfügen über ein Smartphone, das sie regelmässig nutzen. Da ist es naheliegend, dieses Gerät, zu dem alle Zugang haben, für die Zusammenarbeit und Kommunikation optimal zu nutzen.

Intuitiv muss eine App sein

Durch eine MA-App hat jede und jeder gleichermassen die Möglichkeit, sich zu informieren oder auf einem der Kommunikationskanäle seine Meinung, Kritik, Inputs oder Wertschätzung kundzutun. Die Nutzung beruht für alle auf Freiwilligkeit. Wer nun denkt, dass die Einführung von Apps wiederum nur den tech-affinen und jungen Generation zugutekommt, täuscht sich. Denn gerade intuitive Kommunikations- und Kollaborations-Apps werden genauso gerne von der älteren Belegschaft oder Arbeitskräften mit Migrationshintergrund genutzt, die u.a. von den Spracheinstellungen profitieren.

Was es bei der Wahl einer App zu beachten gilt:

  • Intuitiv bedienbare, optisch ansprechende Anwenderoberflächen und Features funktionieren und sind beliebt.
  • Anwendungen, die für die Abläufe im Gesundheitswesen konzipiert sind und keinen zusätzlichen Zeitaufwand bedeuten.
  • Alles auf einer App: Schnittstellen für weitere Apps, die im Arbeitsalltag unersetzbar sind.
  • Software-Schulungskonzepte, die in Tagesabläufe integrierbar sind.

Beispiel Beekeeper

Beekeeper CEO Cris Grossmann, dessen Team bereits viele Kollaborations-Apps bei Spitälern, Spitexen und Heimen implementieren durfte, hat jahrelange Erfahrung in der Entwicklung von “menschenfreundlichen” Apps, die tatsächlich auch genutzt werden. Er sagt: “Wenn ein digitales Tool zu komplex ist oder zu viel will, nutzen es weder Arbeitgeberinnen noch Arbeitnehmer. Keep it simple und modular, so dass genau nur die Anwendungen angezeigt und genutzt werden, die ein Heim oder auch ein Spital brauchen.” Dass die App im Hintergrund durchaus komplexe Strukturen aufweist, unter anderem damit sie DSGVO-konform ist, müsse die Nutzer nicht interessieren, so Grossmann weiter.

Beschränkte Nutzungsmöglichkeiten

Der Datenschutz ist gerade im Klinikumfeld ein wichtiger Punkt. Noch immer dürfen bundesnahe Betriebe ihre Daten nicht in der Cloud speichern und müssen auf eigene Server zurückgreifen. Die Datenspeicherung in der Cloud birgt zwar auch Herausforderungen (Cyber-Angriffe, ect.) kann aber gerade bei der Verwendung von weniger sensiblen Daten Prozesse vereinfachen, Mitarbeitende motivieren und Admin-Stress im Heim- und Spitalalltag vermeiden. Wer sich für eine App-Lösung interessiert, sollte sich informieren, ob diese DSGVO-konform ist. Denn das neue Schweizer Datenschutzgesetz wird ab 01. September 2023 in Kraft treten.

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