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Hörbehindertengerechtes Bauen fördert Kommunikation und Selbständigkeit

Text: Karin Huber, pro audito schweiz | Foto: iStockPhoto

Würden Bauten und Räume „hörbehindertengerecht“ erstellt und ausgestattet, würde dies die Kommunikation zwischen Hörgeschädigten und gut Hörenden erleichtern. Wer gut hört, bleibt integriert und selbständig.

Hörbehindertengerechtes Bauen fördert Kommunikation und Selbständigkeit

Hörbehindertengerechtes Bauen fördert Kommunikation und Selbständigkeit

pro audito schweiz engagiert sich stark für hörbehindertengerechtes Bauen. Bereits heute sind über zehn Prozent der Bevölkerung hörgeschädigt. Hörbehindertengerechtes Bauen ist gesetzlich (BehiG) verankert. Doch noch wird die Umsetzung oft vergessen. Dabei braucht es wenig für eine stimmige Raumakustik, Beschallung und für gute Höranlagen. Diese hörbehindertengerechte Ausstattung erleichtert Hörgerätetragenden das Hören enorm. Wer hört, bleibt in der Gesellschaft gut integriert. Viele Hilfsmittel tragen zudem dazu bei, die Selbständigkeit beizubehalten.

Es ist noch viel zu tun
Als Anfang 2004 das Behindertengleichstellungsgesetz eingeführt wurde, weckte dieser Umstand bei pro audito schweiz und den dem Hörgeschädigtenverband angeschlossenen Vereinen grosse Hoffnungen. Viele Räume sind zwischenzeitlich tatsächlich mit induktiven Höranlagen
ausgerüstet. Doch oft funktionieren diese gar nicht oder sie sind schlecht eingestellt.

Einfluss nehmen
Bauvorhaben für Räume mit Publikumsverkehr fallen unter das Behindertengleichstellungsgesetz. pro audito schweiz kann als einspracheberechtigte Organisation während der Baugesuchsphase Anträge für Höranlagen an die Baubewilligungsbehörden stellen.
„Hauptproblem dabei ist“, erläutert einer der Experten bei pro audito schweiz, „dass die Bauvorhaben lokal und nur während 20 Tagen publiziert werden. pro audito verfügt nicht über genügend Leute, welche alle Publikationen sichten könnten. Doch eigentlich wäre es Aufgabe der regionalen/kantonalen Beratungsstellen für behindertengerechtes Bauen, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.“ Nicht immer nehmen Behörden ihre Verantwortung wahr. Natürlich können auch mögliche Bauvorhaben der öffentlichen Hand pro audito gemeldet werden. Auch dies würde einen Prüfungs- oder Beratungsprozess auslösen und zusätzliche Fehlbauten verhindern. Ebenfalls sollten Betroffene direkt an Ort und Stelle auf schlecht funktionierende Anlagen hinweisen und verlangen, dass diese von Spezialisten gemessen werden.

Gute Beispiele
Es gibt bereits eine ganze Reihe guter Beispiele für hörbehindertengerechtes Bauen. Dazu zählen etwa das Stadttheater Chur, die Parkarena Winterthur, das Kirchgemeindehaus Flawil, die Aula der Kantonsschule Oberwil BL und andere.

Privates Wohnen
Für den privaten Wohnbereich können hörgeschädigte Menschen auf verschiedene Hilfsmittel zurückgreifen. Die Firma „ghe-ces electronic ag“ entwickelt, produziert und vertreibt u.a. Schreibtelefone, Bildtelefone, Faxgeräte, Wecker, Uhren, Lichtsignalanlagen und vieles mehr. Um Fernsehen zu schauen und Radio zu hören kann mit einfachen Mitteln im Wohnbereich auch eine Ringleitung gelegt werden. Mit speziell ausgebildeten Hörhunden sind hörbehinderte Menschen auch sicher unterwegs. Dies alles hilft, um selbständig zu bleiben.

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