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Hausrat- und Privat­haftpflicht­versicherung: Wer zahlt den Schaden?

Von Sandra Schweizer Csillany, homegate.ch

Tapete mit Loch, Brünneli mit Sprung, Parkett mit Schramme: Im Alltag sind wir immer wieder mit Schäden konfrontiert. Welche Rolle dabei Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung spielen und wie Sie einen Schaden am besten melden, erfahren Sie hier.

Manchmal passiert ganz viel ganz schnell. Und dann kostet es manchmal auch ganz schnell ganz viel. Hätten Sie gedacht, dass ein Kleinkind eine Wand zerstören kann? Die kleine Lily zum Beispiel braucht gerade 15 Minuten, um ihre kleinen Finger unter die Tapete zu schieben und ganze Streifen davon herunterzureissen. Bis jemand einschreitet, hat Lily die Hälfte einer Wand ihres Kinderzimmers freigelegt. 15 Minuten, die Sie als Mieter oder Mieterin einer Wohnung teuer zu stehen kommen können. Es sei denn, Sie sind versichert.

Welche Schäden werden durch die Hausrats- und Privathaftpflichtversicherung gedeckt?

Die Hausratsversicherung deckt Schäden, die an Ihren persönlichen Dingen im Haushalt, also etwa Möbeln, Kleidern oder Ihrer Giacometti-Skulptur entstehen. Die Basisversicherung versichert normalerweise gegen Feuer, Elementarereignisse (also Ereignisse, auf die der Mensch keinen Einfluss hat, etwa Natureinwirkungen), Wasser und Diebstahl zu Hause. Allerdings kann der Hausrat auch gegen Diebstahl an anderen Aufenthaltsorten oder Verlust versichert werden.

Eine Privathaftpflicht kommt für Schäden auf, die Sie anderen zufügen. Wenn Sie mit Ihrem Velo Ihren Nachbar, der gerade mit seinen Einkäufen um die Ecke kommt, rammen und der in der Folge sein Bein eingipsen lassen muss – dann kommt Ihre Privathaftpflicht zum Zug. Oder eben, wenn Ihr Kind das Eigentum Ihres Vermieters beschädigt. Sie sind also im Falle von Haftpflichtansprüchen Dritter an Sie geschützt.

Sowohl Privathaftpflicht- wie auch Hausratsversicherung sind in den meisten Kantonen nicht obligatorisch, allerdings kann es vorkommen, dass Hauseigentümer beim Vermieten einer Wohnung den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung verlangen. Wie viel für das Beheben von Schäden tatsächlich verlangt werden kann, hängt zwar von verschiedenen Kriterien ab (wie alt war das beschädigte Gut, wie lange wohnen Mieter etwa bereits in der Wohnung?), und die Versicherten müssen eventuell auch mit einem Selbstbehalt rechnen: So oder so, beide Versicherungen sind zu empfehlen, denn die Kosten, welche bei Schäden entstehen, können schnell in die Tausende gehen.

Schäden gleich melden und am besten fotografieren

Was tun, wenn ein Schaden wirklich eintritt? Wir empfehlen: Schäden am Mobiliar und Ähnlichem, das die Hausratsversicherung betrifft, am besten gleich zu melden, denn die Ansprüche der Versicherten verjähren innerhalb von zwei Jahren. Aber auch im Fall der Privathaftpflichtversicherung ist es meistens ratsam, den Schaden sofort anzugeben, um Schwierigkeiten im Nachhinein zu vermeiden. Manchmal wollen die Versicherungen die gemeldeten Schäden von einem Fachmann begutachten lassen. Wenn Sie dann den Schaden bereits haben reparieren lassen, kann es zu Problemen kommen. Immer eine gute Idee: Die zerrissene Tapete, den Sprung im Lavabo, die Schrammen im Parkett fotografieren! Auf kleinere Geschichten wie Abnutzungen können Sie allerdings auch erst am Schluss, bei Ende des Kündigungsverhältnisses, hinweisen. Schäden melden Sie schriftlich und möglichst mit den von den Versicherungen dafür vorgesehenen Formularen.

Aber Achtung! Wem immer mal wieder seine Velos und Handys geklaut werden, sollte besser auf seine Sachen aufpassen. Versicherungen können in solchen Fällen einen Vertrag kündigen oder unter eingeschränkten Bedingungen weiterlaufen lassen. „Brave“ Versicherte, die keine Schäden zu melden haben, werden von manchen Versicherungen umgekehrt mit „Schadenfreiheitsrabatten“ belohnt und zahlen weniger.

Grosse Schäden: Kosten läppern sich zusammen

Auch wenn jeder Rappen zählt: Natürlich lohnt es sich am meisten, Ihrer Versicherung die grossen Schäden zu melden. Sie können sich zwar nicht mehr erinnern, wie der Sprung im Lavabo entstanden ist, aber er ist da? Für die Reparatur müssten Sie um die 700 Franken hinblättern. Das Brandloch im Spannteppich? Je nachdem wie neu der Teppich noch ist und wie gross das Loch, müssten Sie mit Kosten zwischen 150 und 800 Franken rechnen. Und die heruntergerissene, neue Tapete? Die Behebung des Schadens käme die Eltern von Lily auf rund 500 Franken zu stehen. 500 Franken, die nun im Sparschwein der Familie bleiben.

Ein Beitrag von homegate.ch

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