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Gute Betreuung im Alter

Autor: David Fuchs, Redaktion terzMagazin

Im Gegensatz zur Pflege ist die Betreuung im Alter nicht gesetzlich geregelt. Aufgrund der demographischen Entwicklung und der steigenden Lebenserwartung in der Schweiz wird die Betreuung älterer Menschen jedoch immer wichtiger. Die Resultate einer neuen Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz, welche die Paul-Schiller-Stiftung in Auftrag gegeben hat, belegen dies.

Foto: Pixabay

Gemäss der Studie «Gute Betreuung im Alter», welche im März publiziert wurde, übernehmen Angehörige, Freunde, Bekannte und Freiwillige grösstenteils die Betreuung der Älteren. Dabei geht es in der Regel um Unterstützung im Alltag wie Einkaufen, Kochen, Putzen, Fahrdienste etc. Aufgrund der demographischen Entwicklung, der Zunahme an Demenzerkrankungen und der gesellschaftlichen Veränderungen (Patchworkfamilien, mehr kinderlose Erwachsene, grössere Distanzen zwischen den Wohnorten von Angehörigen und zunehmend berufstätige Frauen) stellt sich je länger desto mehr die Frage, wer die Betreuungsarbeiten künftig erledigt und wie sie finanziert werden sollen. Denn der Bedarf wird immer grösser. Das lässt sich gemäss der Studie nicht mehr empirisch bestreiten.

Betreuung nicht definiert

Wer von Angehörigen oder Bekannten keine Unterstützung erhält, muss für die die Betreuung durch Anbieter selbst aufkommen, sofern er keine Zusatzversicherung abgeschlossene hat. Denn das Krankenversicherungsgesetz regelt nur die Finanzierung von Pflegeleistungen. Ein umfassendes eidgenössisches Pflegeversicherungsgesetz gibt es nicht. Die Aufgaben und Pflichten sind föderalistisch aufgeteilt. Die Studie kommt zum Schluss, dass Betreuung auf rechtlicher Ebene praktisch keine Rolle spielt. Das Recht beschäftige sich ausschliesslich mit der Pflege, nicht aber mit der Betreuung. Was rechtlich unter Betreuung zu verstehen sei, bleibe zudem unklar. Auch inhaltlich sei der Begriff nicht genau gefasst.

Keine staatliche Regulierung

Die Wissenschaftler der Fachhochschule Nordwestschweiz halten fest, dass die Betreuung nur in Abgrenzung zur Pflege auftrete. Bisher fehle eine staatliche Regulierung von Betreuungsleistungen und die staatliche Unterstützung von Leistungen sei nur geringfügig. Dadurch werde eine unterstützungsbedürftige Gruppe von Rentnerinnen und Rentnern ausgeschlossen und Betagte erfahren eine einseitige finanzielle Belastung. Anstelle des Staates gelangen Betreuungsaufgaben verstärkt an private Unternehmen, Vereine, Hilfsorganisationen und Freiwillige, da die Entlastung durch die öffentliche Hand fehle. Dadurch werde Betreuung ein Problem der Selbstsorge.

Selbstständigkeit nicht gleich Unabhängigkeit

Gemäss der Studie ist das Bedürfnis im vertrauten Umfeld zu leben ein ständiger Begleiter im Alter. Dasselbe gilt für den Wunsch, möglichst lange selbständig zu Hause leben und den Alltag selbständig gestalten zu können. Selbstständigkeit sei jedoch nicht mit Unabhängigkeit gleichzusetzen. Denn um die Selbständigkeit im Alter zu bewahren, nehmen ältere Menschen auch situativ und spezifisch Unterstützung in Kauf nehmen.

Betreuung künftig als «service public»?

Aufgrund der Studie sieht die Paul-Schiller-Stiftung Handlungsbedarf. Sie fordert, dass Betreuung künftig als «service public» verstanden werden soll. Die Stiftung schlägt eine neue Regelung im Krankenversicherungsgesetz, die Etablierung einer neuen Pflege- und Betreuungsversicherung, die Weiterentwicklung des Systems der Hilfslosenentschädigung oder den Ausbau der Ergänzungsleistungen vor. In der vergangenen Frühjahrssession diskutierte das Parlament die Reformierung der Ergänzungsleistungen, wobei ein Zuschlag für betreutes Wohnen vorgesehen war. Dieser scheiterte jedoch.

Politiker von links bis rechts sind sich einig, dass eine Finanzierung der Betreuung über das Krankenversicherungsgesetz aufgrund steigender Prämien nicht realisierbar ist. Bürgerliche Politiker ziehen grundsätzlich private und freiwillige Betreuungsmodelle staatlicher Regulierung vor.

Position der terzStiftung

Die terzStiftung lehnt eine staatliche Finanzierung der Betreuung über die Sozialleistungen z.B. durch Ergänzungsleistungen oder die Hilflosenentschädigung, wie sie die Paul-Schiller-Stiftung vorschlägt, ab. Dies würde einen zusätzlichen enormen Kostenschub verursachen und die Generationenverträglichkeit gefährden. Die innerfamiliäre- und Nachbarschaftshilfe würde durch institutionelle Institutionen weiter zurückgedrängt. Ferner dürfte es äusserst schwierig sein, die obligatorisch-staatlichen Dienstleistungen und die erforderlichen Bedingungen zu definieren. In den Augen der terzStiftung wäre das auch nicht generationengerecht.

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