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Freiwillige Entscheidung über eine Organspende

Etwa 1400 Menschen warten in der Schweiz derzeit auf ein Spende-Organ. Annähernd 100 Menschen sterben jedes Jahr, weil es zu wenig Spender gibt. Bei Verstorbenen wissen mehr als die Hälfte der Angehörigen nicht, was diese eigentlich gewollt hätten. Dem schafft das neue nationale Spenderegister Abhilfe. Zur Minderung der Spendelücke gibt es verschiedene Ansätze.

Quelle: Pixabay

Nieren, Lungen, Leber, Herz, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm sind Organe, die nach dem Tod gespendet werden können. Einzelne Nieren und Teile der Leber können auch von Lebenden gespendet werden. Auch Gewebe wie beispielsweise die Hornhaut des Auges, Herzklappen oder grosse Blutgefässe kann man spenden. Dabei ist nicht das Alter, sondern der Gesundheitszustand und die Funktionsfähigkeit der Organe, des Gewebes und der Zellen eines Spendewilligen entscheidend. Unter Umständen können auch kranke Menschen spenden.

Eine Organspende von Toten ist nur bei Verstorbenen möglich, die in einem Spital gestorben sind, da die Entnahme medizinische Vorbereitungen verlangt, die nur Spitäler durchführen können. Die Hornhaut eines Auges kann auch einer Person entnommen werden, die zu Hause verstorben ist. Herzklappen werden entnommen, wenn sich das Herz eines Spenders nicht für eine Transplantation eignet.

In der Schweiz dürfen einer Person nur Organe, Gewebe oder Zellen entnommen werden, wenn eine Einwilligung vorliegt. Bei einem Verstorbenen muss der Hirntod oder der irreversible Herzstillstand festgestellt worden sein. Falls keine dokumentierte Willensäusserung (z.B. Patientenverfügung, Spendekarte oder Eintrag im Spenderegister) vorliegt, werden die nächsten Angehörigen nach dem Willen des Verstorbenen gefragt und müssen bei Unklarheit entscheiden. Dabei muss der mutmassliche Wille des Verstorbenen berücksichtigt werden. Der Wille des Verstorbenen geht demjenigen der Angehörigen vor. Falls der Verstorbene die Entscheidung einer Vertrauensperson übertragen hat, entscheidet diese. Sind keine Angehörigen vorhanden oder nicht erreichbar, sind Entnahmen verboten. Eine Spende muss freiwillig sein und darf nicht finanziell entschädigt werden.

Im Oktober 2017 lancierte die Bewegung Jeune Chambre Internationale (JCI) Riviera die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten». Deren Sammelfrist läuft noch bis im kommenden April. Die Initiative verlangt einen Wechsel des Systems weg von der Zustimmungs- hin zur Widerspruchslösung. So würde jeder automatisch als Spender gelten, solange er sich nicht explizit gegen eine Spende geäussert hätte oder die Angehörigen Kenntnis davon haben, dass der Verstorbene seine Organe nicht spenden wollte.

Gemäss der NZZ hat der Schweizer Ökonom Charles Beat Blankart bereits vor Jahren eine Art freiwillige «Versicherung auf Gegenseitigkeit» vorgeschlagen. Dabei würde bei einem Organmangel neben der medizinischen Dringlichkeit und der Wartezeit auch berücksichtigt, ob der Patient, als er gesund war, eine Spende-Erklärung abgegeben hat. Dadurch sollte die Motivation zum Spenden markant erhöht werden, womit mehr Leben gerettet werden könnten. Einen weiteren Ansatz verfolgt der US-Bundesstaat Maryland: Wenn man ein Strassenverkehrsamt aufsucht, um den Fahrausweis zu erneuern, wird man gefragt, ob man Organspender sein möchte oder nicht. Wer die Frage bejaht, dem wird anschliessend ein Herzchen auf den Ausweis im Kreditkartenformat gedruckt, schreibt die NZZ.

Entscheidend ist, dass es sich beim Spenden um eine bewusste, freiwillige und ganz persönliche Entscheidung handelt. Es geht letztlich um die Umsetzung des Wunsches des Verstorbenen. Er allein kann und soll selbst entscheiden, was mit seinem Körper passieren soll.

Seit dem 1. Oktober 2018 kann man in der Schweiz seinen freien und persönlichen Entscheid, ob man seine Organe und Gewebe spenden will oder nicht, im Nationalen Organspenderegister festhalten. Der Eintrag ist jederzeit änderbar.

Quellen: www.leben-ist-teilen.ch, swisstransplant, NZZ, Tages-Anzeiger

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