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Einst totgesagt, jetzt wieder angesagt: die Lebensversicherung

Autorschaft: Zentrum für Pensionsplanung | Foto: iStockphoto

Weil die individuelle Situation (Sicherheitsbedürfnis, Nachlassregelung, Gesundheit) gerade bei der Pensionierung und der Regelung der Finanzfragen im Alter eine grosse Rolle spielt, ist die rechtzeitige persönliche Beratung unerlässlich.

Die Lebensversicherung wirkt wieder anziehend – ohne Verlustrisiken und mit sicherer Verzinsung.

Die Lebensversicherung wirkt wieder anziehend – ohne Verlustrisiken und mit sicherer Verzinsung.

Die Lebensversicherung, dies vorweg, ist etwas für das Leben. Bei Ablauf der Police wird die vereinbarte Summe ausbezahlt. So die Situation, wie wir sie uns alle wünschen. Es können aber auch Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit zum Tragen kommen. Und die Lebensversicherung erfüllt beim Todesfall der versicherten Person für die Hinterbliebenen den ganz wichtigen Zweck, die gewohnte Lebenshaltung sicherzustellen. Die heutige Form der sogenannten „gemischten Versicherung“ (Leistungen im Todesfall und/oder beim Erleben des Vertragsendes) ist in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden und in der Folge zur „Volksversicherung“ geworden. Gegen Ende des 20. Jahrhunderts, als das Fondssparen in Mode kam, geriet die Lebensversicherung etwas in Vergessenheit. In Zeiten turbulenter Marktentwicklungen, schwieriger Prognosestellung und genereller Verunsicherung ist die Lebensversicherung wieder zum Trendprodukt geworden. Und diese Entwicklung hat gute Gründe.

Bedeutend für die Pensionierung
Oft hört man die Bemerkung: „Lebensversicherung? Kommt für mich nicht infrage – bin zu alt“. Weit gefehlt. Mit einer massgeschneiderten Police kann gerade im Alter ab 50 Jahren der Sparprozess gezielt gefördert werden. In diesem Alter stehen für die Vorsorge oft mehr Mittel zur Verfügung, da die Ausbildung der Kinder in der Regel abgeschlossen und der Ehepartner vielleicht wieder vermehrt berufstätig ist. Da eine Lebensversicherung keine Verlustrisiken birgt und sie mit einer garantierten Verzinsung ausgestattet ist, erstaunt es nicht, dass sie als eine der attraktivsten Anlagen gilt.

Sofort Geld verfügbar
Die Gestaltungsmöglichkeiten sind sehr vielfältig. Sehr beliebt sind neuerdings auch wieder die „Einmalprämienversicherungen“. Hier steht der sichere Ertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt im Vordergrund. Zudem ist im Todesfall sofort Geld verfügbar, während bei anderen Anlagen die Verfügbarkeit des Geldes oft blockiert ist. Die Vorzüge der Einmalprämienversicherung sind speziell auch für die Absicherung des Wohneigentums sehr wertvoll. Nach Beendigung der Erwerbstätigkeit setzt sich das Einkommen in der Regel aus der AHV- und der Pensionskassenrente zusammen. Die Höhe der Pensionskassenrente kann stark variieren. In den meisten Fällen ist zum Erhalt des gewohnten Lebensstils ein kontrollierter Vermögensverzehr angesagt. Für die Sicherstellung des geregelten Einkommens wird oft eine private Rentenversicherung abgeschlossen. In jüngster Zeit ziehen viele Kunden aber einen Auszahlungsplan mit Garantie vor, der dieselbe Wirkung wie eine Leibrentenversicherung hat. Er ist zwar zeitlich begrenzt, die Laufzeit beträgt meist maximal 25 Jahre, steuerlich aber attraktiver als die Rente, die man sich zu 40% als Einkommen anrechnen lassen muss. Das Stichwort Steuern ist ein gewichtiges Argument für den Abschluss einer Lebensversicherung, bei Weitem aber nicht das einzige. So sind sowohl die gebundene Vorsorge (Säule 3a) als auch die freie Vorsorge (Säule 3b) von Gesetzes wegen steuerlich privilegiert: Einerseits durch die Abzugsfähigkeit der Prämien in der Säule 3a, und andererseits durch die Steuerfreiheit der Auszahlung von Kapitalversicherungen in der Säule 3b. Dies ist insbesondere bei Einmalprämienversicherungen ein grosser Vorteil.

Ausserhalb des regulären Erbvollzugs
Oft ebenso wichtig sind das Erbprivileg sowie die freie Wahl der Begünstigten im Todesfall. Das bedeutet, dass für die Auszahlung der Leistung seitens der Begünstigten ein sofortiges Forderungsrecht ausserhalb des ordentlichen Erbvollzugs gegenüber der Versicherungsgesellschaft besteht. Vorbehalten ist die Verletzung von Pflichtteilen. Angesichts der Vielfalt an Angeboten lohnt es sich, sich professionell beraten zu lassen. Nur so kommt eine massgeschneiderte Lösung zustande.

Informationen: zfp@generali.ch

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