fbpx

Das Trottoir ist ein Gehweg

Autorin: Margareta Annen, Redaktion terzMagazin

Nach den Corona-Pandemie-Restriktionen herrscht wieder mehr Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum. Auch für die Senioren und Seniorinnen. Mit den vom Bundesrat geplanten Lockerungen für Velofahrer drohen jedoch die Fussgänger/-innen zur „Risikogruppe“ zu werden.

Die weitgehende, pauschale Eliminierung der Senioren/-innen ab 65 aus der Öffentlichkeit während der Corona-Epidemie hatte der Bundesrat zu deren Schutz angeordnet. Mit dem Schutz und der Sicherheit der Fussgänger /-innen nimmt es der Bundesrat dagegen nicht so streng.

Mit der Rückkehr in den Alltag kehren auch wieder die Vor-Corona (Heraus-) Forderungen zurück. Ganz vorne stehen der Klimaschutz und damit auch die Forderung, den öffentlichen Verkehr – Bahn, Bus, Velo – zu fördern und auszubauen. So weit so gut. Weniger gut ist die vom Bundesrat geplante Lockerung in Sachen Velofahren. Er sieht nämlich vor, ab 2021 Kindern (bzw. oft fast Jugendlichen) bis 12 Jahren das Velofahren auf dem Trottoir zu erlauben. Dass Kinder bzw. Jugendliche vor den Gefahren des Strassenverkehrs geschützt werden sollen, dagegen ist nichts einzuwenden. Die vom Bundesrat geplante Öffnung des Trottoirs für Jugendliche bis 12 Jahre ist aber keine taugliche Lösung. Das oder die Trottoirs sind, wie der Name besagt, Gehwege und nicht Fahr- oder Velo-Wege. Sie gefährden die Fussgänger, besonders solche mit einer Seh-, Hör-, oder anderen Behinderung, Kleinkinder, Mütter mit Kinderwagen und Fussgänger, die mit einem Rollator unterwegs sind. Eine besondere Gefahr sind ausserdem E-Trottinets, nicht zu reden von den E-Velos die immer schneller werden.

Leichtere bis schwere(re) Unfälle sind jedenfalls vorprogrammiert, dabei können nicht nur Fussgänger/-innen sondern auch Velofahrer/-innen selbst zu Schaden kommen. Damit verbunden ist dann die Frage, wer bei Schäden und Verletzungen finanziell dafür haftet. Nicht zu reden noch von allfällig bleibenden gesundheitlichen Folge-Schäden. Und wer garantiert, dass nicht auch ältere als 12-Jährige z.B. 13/14Jährige das Trottoir zum Velofahren benutzen oder eine weitergehende Lockerung fordern?

Ja zum Velofahren, nein zum Velofahren auf dem Trottoir, auch nicht für Jugendliche bis 12 Jahre. Der Bundesrat muss bei diesem Entscheid nochmals über die Bücher und für die jugendlichen Velofahrer eine andere Lösung erarbeiten (z.B. Erstellen von Velowegen oder -streifen). Das Trottoir ist definiert als Gehweg und damit klar Fussgänger /-innen vorbehalten – und das soll und muss so bleiben. Darum war die terzStiftung Partner von Fussverkehr Schweiz im Rahmen der Petition „Rettet das Trottoir für die Fussgänger“, die im Januar 2019 dem Bundesrat übergeben wurde.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments