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Arbeit und Auszahlungen gerecht auf alle Generationen verteilen

Autor: Ludolf Roonstrasser, Redaktion terzMagazin

Ein gerechter Lastenausgleich zwischen den Generationen muss Kosten und Nutzen in der Gesellschaft so aufteilen, dass keine Altersgruppe benachteiligt wird, besonders dann, wenn einmal das durchschnittliche Alter sehr viel höher sein wird. Der Generationenvertrag hat für die erste Säule der AHV seit 1948 so funktioniert: Die Beiträge, die jemand in die AHV einzahlt, werden gebraucht, um bereits Pensionierte zu bezahlen. Deren Einzahlungen wurden zuvor gebraucht, um die Pensionen der vorangegangenen Generation von Pensionierten zu finanzieren. Die Einlagen stehen also nicht mehr zur Verfügung, wenn diejenigen pensioniert werden, die sie eingezahlt haben. Hier müssen wieder die aktuellen Einzahlungen der Jüngeren herangezogen werden. Solange deutlich mehr Beitragszahlende als Pensionierte leben, funktioniert dieses System sehr gut.

Foto: Pixabay

Niemand kann diesen Vertrag einseitig kündigen
Falls eine Folgegeneration auf den Einfall käme, einseitig den Generationenvertrag aufzukündigen, würde das Geld fehlen, um die Pensionen der Generation vor ihr auszuzahlen. Wer diesen schlichten Grundsatz einmal verstanden hat, kann nie mehr von einseitiger Kündigung des Vertrags reden. Der „Generationenvertrag“ ist nirgends schriftlich festgelegt. Es handelt sich um einen gesellschaftlichen Konsens mehrerer „Generationen“: Die mittlere, erwerbstätige, leistet Beiträge. Davon werden die Pensionen der älteren (nicht mehr Beiträge leistenden) „Generation“ finanziert. Dabei verlässt sich die mittlere Generation darauf, dass die jüngere (noch nicht Beiträge leistende) „Generation“ später dasselbe für sie tun wird: Jede übernimmt die Verpflichtung, die Pensionen für die aus dem Erwerbsleben Ausgeschiedenen zu finanzieren.

Eine Idee mit bindender Wirkung für alle
Der Generationenvertrag ist darum mehr als ein freundschaftliches Bündnis. Dieser Vertrag bezeichnet die Idee des solidarischen, finanziellen Ausgleichs zwischen den Generationen. Beim Lastenausgleich geht es aber nicht nur um Geld. Auch Arbeit sollte gerecht verteilt sein. Wer noch in der Lage und gewillt ist, über das gesetzlich vorgeschriebene Alter hinaus erwerbstätig zu sein, der sollte daran nicht gehindert werden. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Lebenserwartung eines Schweizers heute im Durchschnitt 14 Jahre, die einer Schweizerin 14,6 Jahre höher ist als 1948, als die AHV eingeführt wurde. Das kann nun keinesfalls bedeuten, dass alle so viel länger arbeiten müssen. Aber gerade in der Schweiz ist die Berufstätigkeit über das 65. Lebensjahr hinaus sehr weit verbreitet. Darum sollten endlich alle Hindernisse abgebaut werden, die es älteren Mitarbeitenden erschweren, im Erwerbsleben zu verbleiben.
Der Generationenvertrag bezeichnet die Möglichkeit, zu einem bestimmten Zeitpunkt die Pensionen von älteren Erwerbstätigen zu finanzieren, ohne dass auf Angespartes zurückgegriffen wird. Am Beginn, als das staatliche System der Pensionskassen eingeführt wurde, ging das auch nicht anders. Es war eine grossartige Pioniertat der damaligen Verantwortungsträger. Und es funktioniert nur, wenn alle sich verhalten, als hätten sie einen notariell beglaubigten Generationenvertrag unterschrieben. Jedenfalls so lange, bis in gemeinsamen Überlegungen eine gerechte Übergangsregelung gefunden ist. Danach kann eine ähnlich mutige Pioniertat folgen: Die Einrichtung eines völlig neuen Rentensystems. Dass es generationengerecht sein muss, ist klar. Und gerecht können Eingriffe in das System der AHV nicht sein, wenn eine Generation über ihre Kraft hinaus beansprucht wird.

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