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Allgemeine Bestimmungen

  1. Einleitung
    Die terzStiftung ist eine gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Stiftung mit Sitz in Berlingen (Schweiz). Die terzStiftung stellt der Gönnerschaft grundlegende Informationen zu Produkten und Dienstleistungen im Rahmen einer generationenverträglichen Lösung zur Verfügung.Die terzStiftung leitet ein Kompetenznetzwerk als „zentrale Vermittlerin“ in Fragen des Alters und in den Bereichen Gesundheit und Prävention, Leben und Wohnen, Finanzen und Recht sowie Mobilität und Aktivität.
  2. Anwendungsbereich
    Diese allgemeinen Bestimmungen gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der terzStiftung und ihrer Gönnerschaft.Mit der Zahlung und/oder der Nutzung der zur Verfügung gestellten Informationen und der durch die terzStiftung erbrachten Leistungen gelten diese Allgemeinen Bedingungen als verbindlich vereinbart, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.Diese allgemeinen Bestimmungen gelten nicht für Rechtsbeziehungen zwischen Gönnern/ Gönnerinnen und Dritten, insbesondere den Partnern der terzStiftung. Für Leistungen von Partnern der terzStiftung und deren Leistungen, welche durch die terzStiftung vermittelt wurden, gelten die jeweiligen (allgemeinen) Bedingungen der Partner oder Dritten sowie allenfalls getroffene, individuelle Vereinbarungen. Allfällige von diesen allgemeinen Bedingungen abweichende AGB’s der Gönner/Gönnerinnen haben keinerlei Gültigkeit.
  3. Gönnerschaft
    Eine Gönnerschaft kann mit dem Antragsformular der terzStiftung beantragt werden. Diese wird nur durch Zahlung des jährlichen Gönnerbeitrages und die Annahmeerklärung der terzStiftung rechtswirksam. Die Annahmeerklärung erfolgt durch Zustellung des Gönnerausweises, welcher persönlich und nicht auf Dritte übertragbar ist.Eine Gönnerschaft dauert regelmässig ein Jahr. Eine Kündigung ist jederzeit auf das Ende der einjährigen Dauer möglich. Ohne schriftliche Kündigung verlängert sich diese jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.Bei Missbrauch eines Gönnerausweises oder Widerhandlung gegen die Bestimmungen oder Weisungen der terzStiftung kann diese die Gönnerschaft jederzeit durch einseitige Erklärung auflösen.
  4. Gönnerbeitrag
    Die Höhe des Gönnerbeitrages wird von der terzStiftung jährlich festgesetzt. Dieser wird im terzMagazin, im jeweils aktuellen Leistungsverzeichnis sowie im Internet publiziert. Für Paare, welche im selben Haushalt leben, gilt ein ermässigter Gönnerbeitrag, sofern nur eine Postzustellung sowie die Lieferung nur eines terzMagazins erfolgt.Der jährliche Gönnerbeitrag wird innert dreissig Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Eine Rückerstattung ist in allen Fällen – auch bei vorzeitiger Beendigung der Gönnerschaft sowie allfälligen Änderungen oder Streichung von Leistungen oder von Partnern – ausgeschlossen.Die Leistungen der terzStiftung für ein Jahr sind für die Gönner/Gönnerinnen erst nach der vollständigen Zahlung des Gönnerbeitrages für das entsprechende Jahr verfügbar. Die Rechnung für das Folgejahr wird den Gönnern/Gönnerinnen frühzeitig zugestellt.
  5. Leistungen
    Die terzStiftung bietet ihren der Gönnerschaft folgende Leistungen, welche ohne Bestehen einer Rechtspflicht erbracht werden:a)  Basisleistungen der terzStiftung:
    Diese sind im Gönnerbeitrag grundsätzlich enthalten.b) Exklusiv- und Zusatzleistungen (der Partner):
    Diese werden durch Partner der terzStiftung erbracht und sind im Gönnerbeitrag nicht enthalten. Eine zusätzliche Rechnungsstellung erfolgt direkt durch die Partner an die Gönner/Gönnerinnen.c) Service-Center:
    Der Umfang der Leistungen (Basis-, Exklusiv- und Zusatzleistungen sowie des Service-Centers) ergibt sich aus dem gesonderten Leistungsverzeichnis.

    Leistungen und Partner können durch die terzStiftung nach Bedarf auch während der laufenden Gönnerschaft jederzeit einseitig geändert oder ersatzlos gestrichen werden, ohne dass der Gönner/die Gönnerin daraus Ansprüche ableiten kann. Diese werden im terzMagazin und im Internet in der Regel zwei Monate zum Voraus publiziert. Die terzStiftung ist bemüht, das Angebot nach Möglichkeit zu erweitern.

  6. Haftung
    Jede Haftung der terzStiftung, seiner Organe, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen wird wegbedungen. Soweit eine Haftung durch zwingende gesetzliche Normen nicht wegbedungen werden kann, ist diese auf Vorsatz beschränkt.Die terzStiftung haftet in keinem Fall für Leistungen, Handlungen oder Unterlassungen, welche durch Dritte, insbesondere durch Partner der terzStiftung, erbracht werden, erbracht wurden oder hätten erbracht werden sollen.In allen Fällen ist eine allfällige Haftung, welche nicht wegbedungen werden kann, pro Schadensfall begrenzt: bei Personenschäden auf CHF 100.000.-, bei Sachschäden auf CHF 25.000.-.
  7. Datenschutz
    Sämtliche Bestimmungen des Datenschutzes werden von der terzStiftung eingehalten. Die für die Abwicklung der Gönnerschaft notwendigen, personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nur mit Einwilligung der Gönner/Gönnerin gespeichert oder weiterverarbeitet. Die Daten stehen allen Partnern der terzStiftung jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung.Durch die Antragstellung als Gönner/Gönnerin unter Mitteilung der entsprechenden Angaben an die terzStiftung oder durch die Online-Anmeldungen erklärt sich der Gönner/die Gönnerin mit dieser Regelung, inklusive der Weitergabe der Daten an die Partner der terzStiftung, ausdrücklich einverstanden. Die Daten können auf schriftlichen Antrag des Gönners/der Gönnerin jederzeit gelöscht werden.
  8. Schlussbestimmungen
    Sofern eine der vorgenannten Bestimmungen rechtlich unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
  9. Rechtswahl / Gerichtsstand
    Für sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Gönnerschaft und der terzStiftung kommt nur Schweizer Recht zur Anwendung. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Berlingen (Thurgau).

Berlingen, 1. September 2008