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Wichtige Neuigkeiten für die Gönner und Freunde der terzStiftung im Juli 2023

Pflegende Angehörige

Titel Newsletter
  • Die Gemeinde Berlingen hatte im März ihre über 60-jährigen Bewohner von der terzStiftung nach konkreten Bedürfnissen befragen lassen. Vor kurzem wurden die Ergebnisse öffentlich vorgestellt.
  • Die HEROES-Plattform für das Anwerben von Pflegepersonal ist online
  • Pflegende Angehörige haben ein Recht auf finanzielle Entschädigung
  • Übernahme eines Beitrags von Seniorweb: Älter werden ohne betreuende Angehörige
  • Pflegeinitiative sofort umsetzen!
Thema

Neues aus der terzStiftung

Titel Newsletter

Ergebnisbericht zur Bevölkerungsbefragung in Berlingen vorgestellt

Ergebnisbericht zur Bevölkerungsbefragung in Berlingen vorgestellt
Am 27. Juni 2023 hat der Mitarbeiter der terzStiftung Richard Züsli die Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung in Berlingen vor Gemeindevertretern und Bürger:innen erläutert. In seinem Beschluss vom 23. Januar 2023 hatte der Gemeinderat die terzStiftung als neutrale Stelle beauftragt, eine Befragung unter allen Einwohnerinnen und Einwohnern im Alter 60+ durchzuführen. Ziel ist es herauszufinden, worin konkrete Bedürfnisse der Bevölkerung liegen, inwieweit vorhandene Angebote bekannt sind, und wie diese künftig verbessert werden können - was Berlingen zur «alters-freundlichen Gemeinde» macht. Im Anschluss an die Präsentation wurde ein Gremium gegründet, dass sich mit Generationenfragen beschäftigt.
Screenshot 2023-07-18 at 09-16-53 Ihre Ansprechpartner
Ergebnisse der Befragung sind z.B., dass öffentliche Plätze eine hohe Aufenthaltsqualität haben, dass der öffentliche Raum altersgerecht gestaltet ist, dass man sich in der Gemeinde sicher fühlt, alle Ortsteile und alle Nachbargemeinden (dank ÖVV) erreichen kann sowie dass die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs jederzeit gewährleistet ist.

Die Befragung startete am 06. März und wurde am 28. März 2023 beendet (Einreichungsfrist 24. März 2023). Die angeschriebenen Einwohner/-innen von Berlingen konnten entweder online mittels QR-Code oder mittels der Papierversion mit an die terzStiftung adressiertem Kuvert teilnehmen.

Zahl der angeschriebenen Einwohner/-innen von Berlingen 60+ = 370
Zahl der verwertbaren Fragebogen, die bei der terzStiftung eingetroffen sind = 109
Rücklaufquote = 29 %
Thema

Projekte für ein selbständiges Leben

Projekte für ein selbständiges Leben

HEROES-Plattform für das Anwerben von Pflegepersonal online!

Heros
In jüngster Zeit war das AAL-Projektteam nicht untätig. So haben wir im Juni gemeinsam mit unserem Projektpartner, dem Institut für Altersforschung der OST, die HEROES-App als Pilot in der Umgebung von St. Gallen eingeführt.

Das europäische Forschungsprojek HEROES hat eine Videoplattform entwickelt, die die Vermittlung von Betreuungs- und Pflegefachpersonen erleichtern soll, um den Bedarf an Betreuung und Pflege in lokalen Gemeinschaften zu decken. Dazu wird das Fachwissen von Rentnern und Pflegefachpersonen mit den Vorteilen der digitalen Technologie zu einer umfassenden Vermittlungsplattform für alle Altersgruppen kombiniert.

Personen, die Unterstützung bei der Betreuung oder Pflege zu Hause suchen, können Kandidaten finden und sich durch detaillierte Profile und Videobewerbungen ein umfassendes Bild von ihnen machen. Zusätzlich werden Experteneinschätzungen im Auswahlprozess unterstützen. Personen mit Erfahrung oder Interesse an häuslicher Betreuung oder Pflege können dank der App einen Job finden, der ihren eigenen Bedürfnissen entspricht.

Um diese Idee möglichst praxisnah umzusetzen, wurde die Plattform während eines einjährigen Feldversuchs und in Workshops an die Bedürfnisse verschiedener Nutzergruppen angepasst. Seit vergangenem Monat ist die App verfügbar und kann während drei Monaten kostenlos genutzt werden.

Bitte helfen Sie uns, ein lokales Netzwerk aufzubauen (zunächst im Raum Sankt Gallen). Unter folgendem Link finden Sie die App mit weiteren Informationen und helfen Sie uns so, dieses Netzwerk aufzubauen.

> Hier gehts zur App
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Ratgeber

Ratgeber

Pflegende Angehörige haben ein Recht auf finanzielle Entschädigung

Pflegende Angehörige haben ein Recht auf finanzielle Entschädigung
Auch die Grundpflege durch ein Familienmitglied muss von den Krankenkassen entschädigt werden. Das hat ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2019 festgelegt. Seither haben Pflegeorganisationen Reglemente zur Umsetzung dieser Bestimmung erarbeitet. Sie stellen beispielsweise pflegende Angehörige ein und unterstützen sie bei ihrer Pflegetätigkeit. Die Grundlage, auf der das geschieht, findet sich hier: «Die Anstellung von pflegenden Angehörigen durch eine Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause ist grundsätzlich zulässig. Sofern der pflegende Angehörige nicht über eine pflegerische Fachausbildung verfügt, ist die Anstellung jedoch nur für Massnahmen der Grundpflege statthaft.» so heisst es im Urteil des Bundesgerichts, II. sozialrechtliche Abteilung vom 18.04.2019.
Auch Schulung und das Bereitstellen von Informationsmaterial gehört zu den Leistungen der Pflegeorganisationen. Neben der Spitex und privaten Spitex-Organisationen will auch die Caritas Schweiz aktiv werden – z.B. im Kanton Schwyz (vgl. Bericht im March-Anzeiger vom 14. Juni 2023). Der Präsident des Spitex Kantonalverbands Schwyz Stefan Knobel stellt fest: «Die Kosten werden durch die Anstellung der pflegenden Angehörigen nicht höher.» (March-Anzeiger 14.06.2023, S. 3) Er geht davon aus, dass andernfalls eine Spitex-Mitarbeiterin die pflegerische Arbeit übernehmen müsste. Und auch bei den pflegenden Angehörigen werden gemäss dem Bundesgerichtsurteil explizit die pflegerischen Leistungen bezahlt.

Älter werden ohne betreuende Angehörige

Älter werden ohne betreuende Angehörige
Mindestens 8% der über 65-Jährigen, aktuell ca. 142 000 Personen, haben im Alter keine betreuenden Angehörige. Inwiefern wird dadurch ein gutes Altern gefährdet? Eine neue Studie, die am 31. Mai 2023 an der FHNW vorgestellt wurde, gibt Auskunft.
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Pflegeinitiative sofort umsetzen

Pflegeinitiative sofort umsetzen
Der Schweizerische Verband für Seniorenfragen hat die Umsetzung der Pflegeinitiative zum Schwerpunktthema dieses Jahres erklärt. SVS-Präsident Rudolf Joder, alt Nationalrat, meinte: «Wir kritisieren den Bundesrat, weil er die Pflegeinitiative mangelhaft umsetzt und damit den Volkswillen missachtet.» Die VolksiInitiative des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK war am 28. November 2021 mit deutlichem Mehr von Volk und Ständen angenommen worden. Das Ziel einer angemessenen Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit pflegerischen Leistungen soll insbesondere über Investitionen in die Ausbildung von ausreichend Pflegepersonal, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und eine teilweise Autonomie bei der Abrechnung von Pflegeleistungen mit den Krankenkassen erreicht werden. Der SVS, in dessen Vorstand viele Jahre lang die verstorbene Mitarbeiterin des terzMagazins Marageta Annen-Ruf (+ 1.03.2022) diverse Funtionen innehatte, fordert zusätzlich, die Arbeitsbedingungen für die Pflegenden sofort zu verbessern. (Vgl. «autonom», Vereinsorgan des Seniorenverbands Nordwestschweiz)

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