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Der „Mitnahmeeffekt“

Autorin: Margareta Annen-Ruf, Mitglied Redaktion terzMagazin

Aufgrund der zunehmenden Alterung der Gesellschaft nehmen auch die Hörprobleme zu. Hörverminderungen aber beeinträchtigen nachweislich Wohlbefinden und Lebensqualität der Betroffenen. Doch die Sozialversicherungen knausern bei der finanziellen Vergütung von Hörgeräten für Rentner.

Foto: pro audito schweiz

Foto: pro audito schweiz

Abgesehen von der Alterung, tragen auch vielfältige Lärmimmissionen, denen der Mensch in unserer heutigen Welt ausgesetzt ist, zu Hörverlusten bei. Dass die Abnahme der Hörfähigkeit nachteilige Auswirkungen auf die Lebensqualität hat, das belegen Forschungsresultate. Dies geht von sozialem Ausschluss und der Abnahme geistiger Fähigkeiten bis hin zu einer Depression infolge sozialen Rückzugs der Betroffenen und der Förderung von Demenz. Indes verfügen wir heute über eine breite Palette an Hörgeräten, die von Hörverlusten betroffenen Menschen wertvolle Hilfe leisten. Doch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), misst bei der Finanzierung von Hörgeräten für Pensionierte und für Nicht-Pensionierte mit zwei unterschiedlichen Ellen.
So etwa vergütet die Invalidenversicherung (IV) noch nicht im Pensionsalter stehenden Menschen für ein Hörgerät 840 Franken und für zwei Hörgeräte 1650 Franken. Zudem erhalten sie Batteriepauschalen von 40 bzw. 80 Franken sowie Reparaturpauschalen für Reparaturen an der Elektronik von 200 Franken und für andere Reparaturen 130 Franken. Darüber hinaus – und das vor allem – bleiben diese Vergütungen über die Pensionierung hinaus bestehen (Besitzstandwahrung!).
Rentnern wird nur ein Hörgerät zu 75 Prozent (640 Franken) vergütet. Pauschalen gibt es keine, weder für Batterien noch für Reparaturen.

„Mitnahmeeffekt“ zunutze machen.
Viele beschaffen sich deshalb Hörgeräte ein oder zwei Jahre vor der Pensionierung. Diesen sogenannten „Mitnahmeeffekt“ abzuschaffen kommt für das (BSV) jedoch nicht infrage. Die Vergütungen von Hörhilfen für die Rentner und Rentnerinnen entsprechend anzupassen aber ebenso wenig. Dies wird damit begründet, dass der sogenannte „Mitnahmeeffekt“ günstiger komme, ob jung oder alt.
Die mit Hörverlusten verbundenen negativen Auswirkungen für die Betroffenen, unabhängig vom Alter, sind bekannt.  Da stellt sich die Frage, ob die  Einsparungen  bei Hörgeräten für Rentner/-innen längerfristig nicht teurer zu stehen kommen, oder wie lange der „Mitnahmeeffekt“ noch günstiger ist. Schliesslich ist es Niemandem zu verargen, wenn er  oder sie sich diesen zunutze macht.

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