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Alterslimiten stehen im Widerspruch zur Gleichberechtigung

Autorin: Margareta Annen, Redaktion terzMagazin

Persönlichkeiten aus Kunst, Kultur, Wissenschaft, Politik und Wirtschaft beweisen mit ihrer Schaffenskraft bis ins hohe Alter immer wieder, dass intellektuelle, physische und psychische Fähigkeiten an kein Alter gebunden sind. Trotzdem bestehen in unserer Gesellschaft viele diesbezügliche Vorurteile gegenüber älteren Menschen. Dazu mag das in der Öffentlichkeit vor allem für Schlagzeilen sorgende Bild vom hilfsbedürftigen, alten Menschen einiges beitragen. Dies äussert sich in Gestalt von Alterslimiten in den verschiedensten Bereichen, die mit dem Eintritt ins Pensionsalter beginnen und sich mit zunehmendem Alter, oft nur subtil, fortsetzen.

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Alterslimiten stehen im Widerspruch zur Gleichberechtigung

Fahrtüchtigkeit in Frage gestellt
Autofahrer ab dem 70. Altersjahr geraten ins Visier der Behörden, da ihre Fahrtüchtigkeit infrage gestellt wird. Das Resultat sind immer schärfere Kontrollen, die neben einem Papierkrieg und Wartefristen sowie massiv höheren Kosten zu Lasten der Senioren, nichts zu mehr Sicherheit auf der Strasse beitragen.
Im Gesundheitswesen werden ältere Patienten/-innen oft nur ungenügend über ihre Krankheit informiert, ihre Bedürfnisse nicht ernst genommen und Therapien die zu einer besseren Lebensqualität – nicht Lebensverlängerung – beitragen oft unterlassen.
Präventive Massnahmen zur Vorbeugung oder frühzeitigen Erkennung von Krankheiten wie etwa die Brustkrebsvorsorge für Frauen (in 12 Kantonen angeboten) oder die Darmkrebsvorsorge bei Männern richten sich nur an 50-69-Jährige. Für diese „Alterslimiten“ gibt es keine plausible Erklärung.
Auf der eidgenössischen sowie auch auf kantonalen und lokalen Ebenen bestehen oft noch Alterslimiten. Dies ist angesichts der Tatsache, dass nicht nur Vereine und Verbände, sondern auch immer mehr Gemeinden Mühe haben Leute zu finden, geradezu paradox. Einerseits haben Senioren/-innen nicht nur mehr Zeit für solche Ämter als Jüngere, sie haben auch Lebens- und berufliche Erfahrung.

Lebenslanges Lernen
Oft ist das Alter ein Grund, keinen Kurs oder keine Fortbildung mehr besuchen zu können. Abgesehen davon, dass Lernfähigkeit an kein Alter gebunden ist, steht dies im Widerspruch zur Forderung nach „lebenslangem Lernen“ sowie zur diskutierten Heraufsetzung des Rentenalters.
70-Jährige und Ältere erhalten keine Kredite mehr und nur mit grossen Schwierigkeiten eine neue Hypothek auf ein Haus, auch wenn sie finanziell gut, vielfach besser gestellt sind als jüngere Menschen. Zudem haben Ältere im Allgemeinen auch einen bewussteren Umgang mit dem Geld als Jüngere.
Aufgrund ihres kalendarischen Alters müssen Senioren für bestimmte Geschäfte wie etwa für den Abschluss eines Vertrages den Nachweis erbringen, dass sie geistig gesund sind. Das Alter auf “geistig eingeschränkt“ zu reduzieren wird der älteren Generation, vor allem dem älteren Menschen als Individuum, jedoch nicht gerecht.
Bei Umfragen zu politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Themen gelten oft Alterslimiten (75). Der Mensch bleibt jedoch bis ans Lebensende vollwertiger Teil der Gesellschaft mit dem Recht auf Partizipation und Meinungsäusserung.
Fazit: Die Jahreszahl sagt nichts aus über die Kompetenzen eines Menschen, sie ist deshalb kein Kriterium für altersbedingte Ausgrenzungen. Letztere widersprechen zudem dem Bekenntnis zur Gleichberechtigung.

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